Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Bayern entlastet Ehrenamt weiter bei GEMA-Gebühren

Jetzt bis zu vier Veranstaltungen jährlich kostenfrei

München/Würzburg     An dem im vergangenen Jahr geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaates Bayern mit der GEMA wurden Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen. Landtagsabgeordneter Björn Jungbauer (CSU) ist erfreut, da dies allen ehrenamtlich Engagierten in Bayern und allen Engagementbereichen zugutekommt.

 

Gema-Gebühren fallen immer dann an, wenn Musik öffentlich genutzt wird. Konkret können jetzt alle Organisationen von dem Pauschalvertrag profitieren, die gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bisher nur eingetragene und gemeinnützige Vereine) wie z.B. Sport- und Schützenvereine, Feuerwehren und Hilfsorganisationen.

 

  • Es sind nunmehr vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei. Dies gilt auch für rechtlich unselbständige Untergliederungen von Organisationen, sofern diese die allgemeinen Voraussetzungen des Pauschalvertrags erfüllen.
  • Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm).
  • Diese Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst.
  • Gilt für eintrittsfreie Veranstaltungen mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify (z.B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen)

 

„Wir sorgen für eine weitere finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende Online-Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und Digitalisierung. Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern“, so Jungbauer.

 

Die Organisationen müssen sich einmalig digital registrieren (www.gema.de/portal) sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen. Jungbauer weiter: „Bei allen Anmeldeschritten bietet die GEMA eine einfache Handhabung an. So können wir eine echte Entlastung der Ehrenamtlichen von Bürokratie erreichen.“

 

Auch Organisationen mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine. Sie können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pauschalvertrag nutzen. „Niemand geht leer aus! Das gesamte bayerische Ehrenamt profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss!“, so Jungbauer.