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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention informiert

Top 1: Gerlach: Bayern will Erfolgsmodell "Fast Lane" auf ausländische Pflegefachhilfskräfte ausweiten - Top 2: Gerlach: Bayern startet Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärzten mit ausländischer Ausbildung

München

Top 1: Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin zieht nach einem Jahr "Fast Lane" für ausländische Pflegefachkräfte positive Bilanz

Bayern will die „Fast Lane“ für schnellere Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte auch auf Pflegefachhilfskräfte ausweiten. Diesem Vorschlag von Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach hat der Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstag zugestimmt. Gerlach betonte: „Unsere bayerische ‚Fast Lane‘ ist ein echtes Erfolgsmodell und kann auch als Vorbild für andere Fachkraftbereiche dienen. Wir wollen daher auch die Anerkennungsverfahren für Pflegefachhilfskräfte zum 1. Januar 2025 beim Bayerischen Landesamt für Pflege zentralisieren und diese in die ‚Fast Lane‘ integrieren. Damit können wir schneller dringend benötigtes Pflegepersonal für die pflegebedürftigen Menschen in Bayern gewinnen.“

Die Ministerin ergänzte: „Aktuell liegt die Zuständigkeit dieser Anerkennungsverfahren bei der Regierung von Oberfranken. Mit der Zusammenführung der beiden Anerkennungsverfahren beim LfP schaffen wir Synergien und bieten im neuen Jahr eine einheitliche Anlaufstelle. So können Anträge künftig auch nicht mehr aus Versehen bei der falschen Behörde gestellt und damit Verzögerungen vermieden werden.“ Während Pflegefachkräfte eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium absolvieren, schließen Pflegefachhilfskräfte eine einjährige Ausbildung ab.

Gerlach zog zugleich eine positive Bilanz nach dem ersten Jahr der „Fast Lane“ für Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte, die am 1. Juli 2023 gestartet war. Die Ministerin betonte: „Es ist uns gelungen, die Anerkennungsverfahren und die aufenthaltsrechtlichen Verfahren so zu optimieren und zu beschleunigen, dass rasch mehr Pflegekräfte aus dem Ausland in Bayern arbeiten können. Die Anerkennungsverfahren beim Landesamt für Pflege dauern im beschleunigten Fachkräfteverfahren aktuell rund fünf Wochen. Damit konnten wir die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten je nach Verfahrensart um bis zu einem Drittel reduzieren. Und das bei gleichzeitig steigenden Antragszahlen. Das ist ein voller Erfolg!“

Die Ministerin ergänzte: „Insgesamt hat das Landesamt für Pflege seit 1. Juli 2023 bereits rund 4.600 Anträge (Stand: 20.06.2024) bearbeitet. Gegenüber 2022 sind die Antragszahlen 2023 in Bayern um über 25 Prozent gestiegen: von circa 3.600 auf circa 4.500.“

Mit der „Fast Lane“ für Pflegefachberufe erfolgte die Zentralisierung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Pflege beim LfP zum 1. Juli 2023. Pflegefachkräfte mit einem ausländischen Abschluss profitieren von einer rein digitalen Antragsstellung und der beschleunigten Bearbeitung der Anerkennungsverfahren. Zudem wurde das Zusammenspiel zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert. Konkret bedeutet das für Alten- und Pflegeheime sowie Kliniken als Arbeitgeber, dass sie im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nur noch einen Ansprechpartner sowohl für die aufenthaltsrechtliche Prüfung als auch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens haben, nämlich die ZSEF. Vorgeschaltet gibt es mit der KuBB eine Stelle, die sie in allen Fragen des Verfahrens berät.

Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren prüft die ZSEF unter anderem die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, koordiniert die Verfahren bei den verschiedenen beteiligten Stellen wie Anerkennungsstelle oder Bundesagentur für Arbeit und klärt gegebenenfalls offene Fragen. Voraussetzung für eine möglichst schnelle Abwicklung der Anerkennung ist, dass die Unterlagen vollständig eingegangen sind.

Den Online-Antrag sowie alle wichtigen Informationen und die häufigsten Fragen rund um die Anerkennung im Bereich der Pflege finden Sie unter www.anerkennung-pflege.bayern.de.

 

Top 2: Bayerns Gesundheitsministerin: Ärzte besonders vom Fachkräftemangel betroffen

Bayern startet eine Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung. Das hat der Ministerrat auf Initiative von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Gerlach betonte: „Es braucht jetzt dringend mehr Tempo bei den Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung. Denn im Gesundheitswesen sind neben Pflegekräften besonders auch die Ärztinnen und Ärzte vom Fachkräftemangel betroffen. Gerade im ländlichen Raum drohen uns in absehbarer Zeit Versorgungsengpässe.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Gewinnung, Anerkennung und nachhaltige Integration von Fachkräften aus dem Ausland ist eines der zentralen Elemente, um Personalengpässe und -lücken hierzulande vorzubeugen bzw. zu schließen. Leider sind gerade die Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaatsausbildung sehr aufwändig. Aktuell dauern diese Verfahren in Bayern im Schnitt etwa 18 bis 24 Monate sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.“

Gerlach erläuterte: „Bayern hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen. So wurde beispielsweise das Informationsangebot verbessert, ein Online-Antrag eingerichtet und Personal aufgestockt. Zudem prüfen wir seit Januar dieses Jahres in einem Pilotprojekt, ob und wie die Anerkennungsverfahren durch einen Einsatz von Künstlicher Intelligenz beschleunigt werden können. Aber: Die Möglichkeiten Bayerns sind begrenzt.

Die Ministerin betonte: „Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten ist auf Bundesebene in der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt. Hier braucht es Anpassungen, damit Digitalisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen greifen und hohe Antragszahlen bewältigt werden können. Der Bund muss hier dringend handeln.“

Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte Bayern als Vorsitzland der eigens eingerichteten länderoffenen Arbeitsgruppe „Anerkennungen“ bereits mit einem Beschluss in ihrer letzten Sitzung einstimmig beauftragt, den Entschließungsantrag im Bundesrat einzubringen.

Gerlach ergänzte: „Wir fordern unter anderem eine Änderung der BÄO, durch die das bisherige Verfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung angepasst wird. Anstelle einer zeitlich sehr aufwändigen Prüfung der Ausbildungsunterlagen soll es künftig vorrangig eine mündliche Kenntnisprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission geben. Die Prüfung der Ausbildungsunterlagen soll nur noch auf ausdrücklichen und verbindlichen Wunsch der Antragstellenden erfolgen. Zudem sollen die Länder durch Änderung von Bundesrecht die Möglichkeit erhalten, eine rein elektronische Antragstellung zuzulassen. Momentan müssen die Berufszulassungsstellen generell noch Papierunterlagen anfordern. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Das Interesse von ausländischen Ärztinnen und Ärzten, in Deutschland bzw. Bayern zu arbeiten, ist groß. Nach der Ärztestatistik der Bayerischen Landesärztekammer waren dort Ende des Jahres 2023 insgesamt 12.454 ausländische Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Auch die Antragszahlen im Bereich der Anerkennung ausländischer Medizinabschlüsse belegen die Attraktivität Bayerns. In den vergangenen Jahren sind die Antragszahlen massiv gestiegen.“

Alleine von Personen mit einer Drittstaatsausbildung in einem Approbationsberuf wurden im Jahr 2013 noch insgesamt 356 Approbations- und 149 Berufserlaubnisanträge gestellt. Im Jahr 2023 waren es dann schon 1.906 Approbations- und 4.023 Berufserlaubnisanträge. Ärztinnen und Ärzte machen etwa 80 bis 90 Prozent dieser Anträge aus.